Teltower Carneval Club

Gütesiegel Kinderschutz

Gütesiegel Kinderschutz des Teltower Carneval Club

Kinder- und Jugendschutzkonzept des Teltower Carneval Club e. V. 1955

Der TCC Teltow unterstützt die gesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch in jeder Form zu schützen. Um dies zu erreichen, darf die Thematisierung von Gewalt und vor allem von sexualisierter Gewalt im Sport kein Tabu sein. Eine zu jeder Zeit offene und transparente Kommunikation innerhalb des Vereins und seiner Mitglieder ist dafür zwingend notwendig.

Der Vorstand des TCC Teltow hat sich zur Aufgabe gemacht, seine Trainerinnen, Mitglieder sowie unsere Kinder und Jugendlichen zum Thema „Kinderschutz im Sport“ zu sensibilisieren, zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Ansprechpersonen

Für diese Aufgabe hat der Vorstand des TCC Teltow eine Kinderschutzbeauftragte benannt.

Kinderschutzbeauftragte des TCC Teltow seit Mai 2023: Marlen Roeder, Trainerin Solisten E-Mail: marlen.roeder@googlemail.de, Telefon: +49 172 5268411

Unterstützung findet die Kinderschutzbeauftragte bei Hans Mondwurf, Vereinsmanager Sport E-Mail: hans-mondwurf@t-online.de, Telefon: +49 170 4947488

Inhalte und Gliederung des Kinderschutzkonzeptes im Verein

  1. Nach einer ersten Risikoanalyse sind aktuell keine Fälle sexueller Gewalt oder der Kindeswohlgefährdung in unserem Verein bekannt.
  2. Der TCC Teltow achtet die Würde, die Rechte und die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von gegenseitigem Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  3. Alle Trainer*innen und ehrenamtlichen Übungsleiter*innen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und haben dies mit ihrer Unterschrift bestätigt.
  4. Wir fordern von allen Trainer*innen und Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses ist alle 3 Jahre zum 1. Quartal neu vorzulegen. Die Führungszeugnisse werden der Kinderschutzbeauftragten vorgelegt und geprüft.
  5. Verfahren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Bei einem erhärteten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellen Missbrauch werden die Polizei und das zuständige Jugendamt hinzugezogen.
  6. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten mit einbezogen und informiert.
  7. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen:
    • Gemeinsames Duschen, Sauna usw. mit minderjährigen Sportler*innen ist nicht erlaubt.
    • Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache. Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer*innen nicht mit den Kindern und Jugendlichen in einem Raum übernachten.
    • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent, und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben.
    • Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
    • Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
  8. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst und behandelt sie seriös. Notwendige Maßnahmen werden nach unseren Richtlinien zum Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder sexuellen Missbrauch konsequent umgesetzt.
  9. Die Kinderschutzbeauftragte nimmt regelmäßig an Weiterbildungen und Fachseminaren teil und vermittelt ihr Wissen an alle Trainerinnen.

Übertragung der Erziehungsberechtigung

Das Formular für Eltern zur Übertragung der Erziehungsberechtigung steht hier zum Download bereit:

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